Der Bioschwindel

Kampf der Konzerne Am „Bio-Hype“ wollen alle mitnaschen, vor allem große Konzerne. Großzügig bekleben sie ihre Produkte mit supermarkteigenen „Bio“-Labeln, die nichts mit jenen ausgewiesenen Bio-Siegeln zu tun haben, die nur unter strengen Auflagen und Kontrollen erworben werden können. Der sogenannte Täuschungsparagraph im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz kann dieser Entwicklung keinen Riegel vorschieben: Demnach dürfe man Lebensmittel nicht mit irreführenden Angaben, was ihre Herkunft und Herstellungsart betrifft, bewerben oder in Umlauf bringen. Doch was in die Irre führt, ist auch unter Richtern nicht abschließend geklärt. Seit Jahren streiten sich Justiz und Politik über eine präzisere Formulierung, ohne Erfolg. Wer gegen EU-rechtliche oder österreichische Bio-Regeln verstößt, muss zudem keine besonders hohen Strafen befürchten. Bis zu 5000 Euro kann eine Sanktion betragen, die von Behörden verhängt wird. Wenn diese überhaupt tätig werden: Prozesse werden meist von der – gut betuchten - Konkurrenz initiiert. Auf den lahmen Täuschungsparagraphen ist diese nicht angewiesen - sie tut dies mit einer Privatanklage über den Tatbestand des „Unlauteren Wettbewerbes“. Damit ist mehr zu holen: Die Strafe kann hier schon einmal 500 000 Euro betragen.
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Österreichs Siegeldschungel

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Kampf der Konzerne Am „Bio-Hype“ wollen alle mitnaschen, vor allem große Konzerne. Großzügig bekleben sie ihre Produkte mit supermarkteigenen „Bio“-Labeln, die nichts mit jenen ausgewiesenen Bio-Siegeln zu tun haben, die nur unter strengen Auflagen und Kontrollen erworben werden können. Der sogenannte Täuschungsparagraph im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz kann dieser Entwicklung keinen Riegel vorschieben: Demnach dürfe man Lebensmittel nicht mit irreführenden Angaben, was ihre Herkunft und Herstellungsart betrifft, bewerben oder in Umlauf bringen. Doch was in die Irre führt, ist auch unter Richtern nicht abschließend geklärt. Seit Jahren streiten sich Justiz und Politik über eine präzisere Formulierung, ohne Erfolg. Wer gegen EU-rechtliche oder österreichische Bio-Regeln verstößt, muss zudem keine besonders hohen Strafen befürchten. Bis zu 5000 Euro kann eine Sanktion betragen, die von Behörden verhängt wird. Wenn diese überhaupt tätig werden: Prozesse werden meist von der – gut betuchten - Konkurrenz initiiert. Auf den lahmen Täuschungsparagraphen ist diese nicht angewiesen - sie tut dies mit einer Privatanklage über den Tatbestand des „Unlauteren Wettbewerbes“. Damit ist mehr zu holen: Die Strafe kann hier schon einmal 500 000 Euro betragen.

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Kampf der Konzerne Am „Bio-Hype“ wollen alle mitnaschen, vor allem große Konzerne. Großzügig bekleben sie ihre Produkte mit supermarkteigenen „Bio“-Labeln, die nichts mit jenen ausgewiesenen Bio-Siegeln zu tun haben, die nur unter strengen Auflagen und Kontrollen erworben werden können. Der sogenannte Täuschungsparagraph im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz kann dieser Entwicklung keinen Riegel vorschieben: Demnach dürfe man Lebensmittel nicht mit irreführenden Angaben, was ihre Herkunft und Herstellungsart betrifft, bewerben oder in Umlauf bringen. Doch was in die Irre führt, ist auch unter Richtern nicht abschließend geklärt. Seit Jahren streiten sich Justiz und Politik über eine präzisere Formulierung, ohne Erfolg. Wer gegen EU-rechtliche oder österreichische Bio-Regeln verstößt, muss zudem keine besonders hohen Strafen befürchten. Bis zu 5000 Euro kann eine Sanktion betragen, die von Behörden verhängt wird. Wenn diese überhaupt tätig werden: Prozesse werden meist von der – gut betuchten - Konkurrenz initiiert. Auf den lahmen Täuschungsparagraphen ist diese nicht angewiesen - sie tut dies mit einer Privatanklage über den Tatbestand des „Unlauteren Wettbewerbes“. Damit ist mehr zu holen: Die Strafe kann hier schon einmal 500 000 Euro betragen.
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